Erbrecht

Fachanwältin für Erbrecht 

Fachanwältin für Verkehrsrecht

Am 06.04.2023 hat mir die Rechtsanwaltskammer Stuttgart die Bezeichnung 

 

"Fachanwältin für Erbrecht"

 

verliehen. 

Mit der Verleihung dieser Bezeichnung hat die Rechtsanwaltskammer Stuttgart bestätigt, dass ich im Erbrecht über Spezialwissen verfüge. Durch den regelmäßigen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen ist auch gewährleistet, dass mein Wissen stets aktuell bleibt. 

Erbrecht

Haben Sie eine Ihnen nahestehende Person verloren? Dann stellt sich oft schon kurz nach dem Tod die Frage, wer wurde Erbe. Wer Erbe wird und wie der Erbvorgang selbst abläuft, regelt das Erbrecht. 

Werden mehrere Personen Erbe, spricht man von der sogenannten Erbengemeinschaft. Im Rahmen einer Erbengemeinschaft hat grundsätzlich jeder (Mit-)Erbe jederzeit das Recht, die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu verlangen. Was jedoch macht man, wenn man sich über die Auseinandersetzung des Nachlasses des Erblassers nicht einig wird? Wenn z. B. mehrere Erben Interesse an der im Nachlass befindlichen Immobilie haben und keine Einigung getroffen werden kann oder sich ein (Mit-)Erbe weigert, die zum Nachlass gehörende Immobilie zu verkaufen? 

Wissen Sie, welche Rechte und Pflichten Sie als (Mit-)Erbe haben?

 

 

Oder haben Sie das Testament eines nahen Verwandten nach dessen Tod über das Nachlassgericht zugestellt erhalten und wurden Sie im Testament nicht bedacht? Dann steht Ihnen möglicherweise ein sogenannter Pflichtteilsanspruch zu. Dieser Pflichtteilsanspruch muss aktiv gegenüber den/dem Erben geltend gemacht werden. 

In all diesen Fällen stehe ich Ihnen als Rechtsanwältin mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht gerne mit Rat und Tat zur Seite, unterstütze Sie bei der Erbauseinandersetzung oder mache für Sie Pflichtteilsansprüche geltend.

Vorsorge

"Zwischen unserm Heut´ und Morgen,
keiner weiß, wie lang die Frist.
Darum suche zu besorgen,
was noch zu besorgen ist."
(Weirich, Erbrechtsautor)

Das Erbrecht setzt jedoch nicht erst beim Tod an. Wichtig ist auch eine gute Vorsorge zu treffen.

Sie selbst haben es in der Hand zu bestimmen, wer Ihr Erbe wird. Hierzu müssen Sie jedoch ein Testament oder einen Erbvertrag errichten. 

Viele Menschen errichten gar kein Testament, weil sie z. B. davon ausgehen, dass der überlebende Ehepartner automatisch alles erbt. Diese Annahme ist jedoch falsch. Ohne wirksames Testament gilt immer die gesetzliche Erbfolge, wonach der überlebende Ehepartner gemeinsam mit den Kindern des Erblassers eine Erbengemeinschaft bildet. Da jeder Miterbe jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen kann, ist eine Versorgung des überlebenden Ehepartners - wie von den Ehepartnern meist gewünscht - ohne wirksames Testament nicht gewährleistet. 

 

 

Aber nicht nur die Errichtung eines Testaments oder eines Erbvertrags ist so wichtig, sondern auch dessen richtige Formulierung, damit Ihr Nachlass auch tatsächlich an denjenigen geht, den Sie sich als Erben wünschen. Mit der richtigen Formulierung sparen Sie Ihren Hinterbliebenen meist nicht nur erhebliche Nerven sondern oftmals auch viel Geld. 

Gerne unterstütze ich Sie bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen. 

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Claudia Däuble

Rechtsanwältin 

Fachanwältin für Erbrecht

Fachanwältin für Verkehrsrecht

Bahnhofstraße 11

71083 Herrenberg

 

Telefon: 07032/2020967

Telefax: 07032/7977853

 

E-Mail: info@rechtsanwaeltin-daeuble.de

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