Hat sich die Polizei mit Ihnen in Verbindung gesetzt, Sie darüber informiert, dass Sie beschuldigt werden, eine Straftat begangen zu haben und Sie zur Vernehmung auf das Polizeirevier geladen?
Dann sollten Sie sich baldmöglichst mit mir in Verbindung setzen.
Ich berate Sie in allen auftretenden Fragen und beantrage für Sie Akteneinsicht, um Sie auf denselben Kenntnisstand zu bringen, wie die ermittelnde Polizeibehörde bzw. die zuständige Staatsanwaltschaft. Sobald ich Akteneinsicht erhalten habe, werde ich die Angelegenheit ausführlich und umfassend mit Ihnen besprechen, um eine für Sie geeignete Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
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Haben Sie eine Geldforderung gegen eine andere Person und haben Sie die andere Person im besten Fall schon gemahnt? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf. Ich werde - nach Ihrem Wunsch - die Gegenseite zunächst außergerichtlich anschreiben oder gleich ein gerichtliches (Mahn-)Verfahren einleiten.
Sollten Sie bereits im Besitz eines Vollstreckungstitels sein? Auch dann stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und führe Zwangsvollstreckungsmaßnahmen für Sie durch.
Claudia Däuble
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Bahnhofstraße 11
71083 Herrenberg
Telefon: 07032/2020967
Telefax: 07032/7977853
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